Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL ErteilungOnline erledigen

    Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

    Wenn Sie ein Privatflugzeug fliegen wollen, müssen Sie eine Privatpilotenlizenz beantragen.

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
     

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
    • Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die anfallenden Kosten können variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Praktische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Erstausstellung Luftfahrerlizenz, Erstausstellung Privatpilotenlizenz, Freiballon, SegelflugzeugführerIn SPL, Leichtflugzeuge, Lizenzierung, Flugzeuge, Ballonpilotenlizenz BPL, Ersterteilung Lizenz PrivatflugzeugführerIn, Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H, FreiballonführerIn BPL, Segelflugzeugpilotenlizenz SPL, Segelflugzeug, Ersterteilung Privatpilotenlizenz, Leichtflugzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H, Leichtflugzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A, Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de