Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.
Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtig-ten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.
Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: VLD
Linien:- Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Klingelhöfer (Fachdienstleiter)
Frau Diana Göbel
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
- Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
- Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 14 Werktage
Kosten
Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Koordinierungsstelle OZG Kommunal am 06.04.2023
Stichwörter
Wappen, Stadtwappen, Landkreiswappen, Kommunal, Marken, Flaggen, Fahnen, Gemeindewappen