Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
    99107023011003

    Wohngeld Änderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 6 - Soziales und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1 und 9
    37269 Eschwege

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05651 302-0

    Fax: 05651 302-1999

    E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
    BIC: HELADEF1ESW
    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Herleshausen - Einwohnermelde-/Passamt und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 15
    37293 Herleshausen

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Zufahrt hinter der Sparkasse
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Dienstag geschlossen
    • Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Donnerstag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Freitag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05654 9895-0

    Fax: 05654 9895-33

    E-Mail: gemeinde@herleshausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

    • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

    Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

    • Umzug des gesamten Haushalts,
    • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
    • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
    • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Eigentumswohnung, Eigenheim, Wohngeldbetrag, Lastenzuschuss, Wohngeldminderung, Wohngelderhöhung, Wohngeldangelegenheiten, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019