Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld Änderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Postanschrift

    Limburger Straße 8 - 10

    Postfach

    35781 Weilburg

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Valentina Dejkun
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-445

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Simone Huth
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-327

      E-Mail: 51.30@limburg-weilburg.de

    • Frau Carolin Brast
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-527

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Frau Franziska Dernbach
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Herr Matthias Leber
      Postanschrift

      Limburger Straße 8 - 10

      35781 Weilburg

      Telefon Festnetz: 06431 296-5522

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Frau Jutta Naß
      Postanschrift

      Schiede 20

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-468

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Herr Ralf Nickel
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-503

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Frau Annika Weber
      Postanschrift

      Limburger Straße 8-10

      35781 Weilburg

      Telefon Festnetz: 06431 296-505

      E-Mail: 51.32@Limburg-Weilburg.de

    • Herr Marcel Willkomm
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-693

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

    Voraussetzungen

    In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

    • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

    Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

    • Umzug des gesamten Haushalts,
    • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
    • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
    • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

    Fristen

    Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Wohnung, Eigentumswohnung, Wohngeldbetrag, Wohngeldminderung, Eigenheim, Lastenzuschuss, Sozialhilfe, Wohngelderhöhung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English