Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
    99107023011003

    Wohngeld Änderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

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    Wohngeld - Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100001_428723301

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    Version

    Technisch erstellt am 14.08.2025

    Technisch geändert am 14.08.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Wohngeld - Mietzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100001_428723300

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    Technisch erstellt am 14.08.2025

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

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    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Michelstädter Str. 12

    64711 Erbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Helmholtzstraße 1-3

    64711 Erbach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

    Voraussetzungen

    In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

    • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

    Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

    • Umzug des gesamten Haushalts,
    • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
    • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
    • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

    Fristen

    Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohngeldminderung, Wohngeldbetrag, Wohngeldhöhe, Wohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Eigenheim, Sozialhilfe, Wohngeldangelegenheiten, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019