Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
    99107023011003

    Wohngeld Änderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung - Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

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    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit
    Wohngeldbehörde:

    montags, dienstags, donnerstags
    und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
    mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

    Die Wohngeldbehörde ist bis auf
    weiteres für den Publikumsverkehr
    geschlossen
    .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06152 989-708(Familienname A - Ah Frau Celik)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84205(Familienname Ai - Am Frau M. Pappert)

    Telefon Festnetz: 06152 989-457(Familienname An - Az Frau Rasch)

    Telefon Festnetz: 06152 989-708(Familienname Ba Frau Celik)

    Telefon Festnetz: 06152 989-553(Familienname Bb - Bz Frau Eberlei)

    Telefon Festnetz: 06152 989-753(Familienname C Frau Saygi)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84235(Familienname D Frau Boos)

    Telefon Festnetz: 06152 989-467(Familienname E, F Frau Dittrich)

    Telefon Festnetz: 06152 989-579(Familienname Ga - Gd Frau Lambernd)

    Telefon Festnetz: 06152 989-867(Familienname Ge - Gg Frau Maus)

    Telefon Festnetz: 06152 989-708(Familienname Gh Frau Celik)

    Telefon Festnetz: 06152 989-553(Familienname Gi Frau Eberlei)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84594(Familienname Gj - Gn Frau Söker)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84205(Familienname Go - Gq Frau M. Pappert)

    Telefon Festnetz: 06152 989-645(Familienname Gr - Gt Frau Göttmann)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84663(Familienname Gu - Gz Frau Galm)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84663(Familienname H Frau Galm)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84547(Familienname I Frau Dressler)

    Telefon Festnetz: 06152 989-726(Familienname Ja - Jaz Frau Jürgen)

    Telefon Festnetz: 06152 989-467(Familienname Jb - Jz Frau Dittrich)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84637(Familienname Ka - Kan Frau Neugeborn)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84593(Familienname Kao - Kaz Frau Wieland)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84205(Familienname Kb - Kir Frau M. Pappert)

    Telefon Festnetz: 06152 989-867(Familienname Kis - Ko Frau Maus)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84594(Familienname Kp - Kz Frau Söker)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84236(Familienname L Frau Fedenko)

    Telefon Festnetz: 06152 989-579(Familienname Ma - Mt Frau Lambernd)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84236(Familienname Mu - Mz Frau Fedenko)

    Telefon Festnetz: 06152 989-726(Familienname N, O Frau Jürgen)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84593(Familienname P Frau Wieland)

    Telefon Festnetz: 06152 989-467(Familienname Q Frau Dittrich)

    Telefon Festnetz: 06152 989-714(Familienname R Frau Meier)

    Telefon Festnetz: 06152 989-867(Familienname Sa Frau Maus)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84637(Familienname Sb - Sei Frau Neugeborn)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84547(Familienname Sej - Sz Frau Dressler)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84594(Familienname T Frau Söker)

    Telefon Festnetz: 06152 989-84235(Familienname U, V Frau Boos)

    Telefon Festnetz: 06152 989-645(Familienname W, X Frau Göttmann)

    Telefon Festnetz: 06152 989-726(Familienname Y Frau Jürgen)

    Telefon Festnetz: 06152 989-753(Familienname Za - Ze Frau Saygi)

    Telefon Festnetz: 06152 989-457(Familienname Zf - Zz Frau Rasch)

    Telefon Festnetz: 06152 989-554(Sachgebietsleitung Frau Aydin)

    Telefon Festnetz: 06152 989-595(Sachgebietsleitung Frau Fückel)

    Telefon Festnetz: 06152 989-555(Fachdienstleitung Herr Schindler)

    Fax: 06152 989-507

    E-Mail: wohnungswesen@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

    Voraussetzungen

    In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

    • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

    Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

    • Umzug des gesamten Haushalts,
    • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
    • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
    • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

    Fristen

    Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohngeldminderung, Wohngeldbetrag, Wohngeldhöhe, Wohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Eigenheim, Sozialhilfe, Wohngeldangelegenheiten, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019