Wohngeld Änderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.
Beschreibung
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn der gesamte Haushalt umzieht,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Wohnungsamt
Aktuelles
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Beschreibung
Das Wohnungsamt befasst sich mit den Themen Wohngeld und Verwaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Es ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer Wohnberechtigung, Sozialbauwohnung und die Fehlbelegungsabgabe.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular mitteilen: Kontaktformular Wohnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)
Öffnungszeiten
Das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt ist nur noch telefonisch zu erreichen.
Kontakt
Telefon: 069 80652871
E-Mail: wohnungsamt@offenbach.de
Internet
Weitere Informationen
Wohnungsamt
Aktuelles
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Beschreibung
Das Wohnungsamt befasst sich mit den Themen Wohngeld und Verwaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Es ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer Wohnberechtigung, Sozialbauwohnung und die Fehlbelegungsabgabe.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular mitteilen: Kontaktformular Wohnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt ist nur noch telefonisch zu erreichen.
Kontakt
Telefon: 069 80652871
E-Mail: wohnungsamt@offenbach.de
Internet
Stichwörter
Wohngeldbehörde
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Voraussetzungen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
- Umzug des gesamten Haushalts,
- Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
- Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Fristen
Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Änderungsmitteilung
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheim, Sozialhilfe, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldbescheid