Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für von Privaten betriebene Zoos (zoologische Einrichtungen, Tierparks) Ausstellung

    Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für von Privaten betriebene Zoos beantragen

    Wenn private zoologische Gärten oder Tierparks die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen, wie die durch die öffentliche Hand betriebenen, kann eine Umsatzsteuerbefreiung beantragt werden. 

    Beschreibung

    Umsätze privater Unternehmen können von der Steuer befreit werden, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie staatliche oder kommunale Einrichtungen. 

    Das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigt die Gleichartigkeit von zoologischen Gärten und Tierparks.

    Diese Bescheinigung stellt einen Grundlagenbescheid dar, auf dessen Basis die weiteren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung geprüft werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die zoologischen Gärten und Tierparks gleichgestellten Einrichtungen haben im Rahmen der Pflichten nach §§ 42 u. 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) alle zur Bewertung erforderlichen Unterlagen bereits vorgelegt.

    Diese sind unter dem Aktenzeichen der Genehmigung durch die Behörde zu finden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Umsätze privater Unternehmen können von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie staatliche oder kommunale Einrichtungen erfüllen. Das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigt die Gleichartigkeit von Theatern, Museen, Orchestern, Kammermusikensembles, Chören, Archiven, Büchereien, zoologischen Gärten und Tierparks.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es gilt die Rechtsmittelfrist zur Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Des Weiteren können ggfs. dem Antragsteller Fristen zur Vorlage von Unterlagen gesetzt werden.

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung können Sie schriftlich oder online beantragen. 

    Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung schriftlich beantragen wollen:

    • Nutzen Sie den Papierantrag
    • Wenn Sie Ihn ausgefüllt und die benötigten Nachweise bereitgestellt haben, lassen Sie diese der Behörde per Post, per Fax (oder per Email) zukommen.
    • Bis zu 4 Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihren Antrag genehmigt, abgebrochen oder abgelehnt ist. 
    • Dementsprechend bekommen Sie eine Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung oder Ablehnungsbescheid.

    Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung online beantragen wollen:

    • Sie reichen den ausgefüllten Antrag und gegebenenfalls weitere Dokumente über das neuentwickelte Online-Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt ein.

    Abhängig Ihrer Authentifizierungsauswahl, bekommen Sie eine Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung oder einen Ablehnungsbescheid über Nutzerkonto Bund, Unternehmenskonto Bund, online Speicher oder per Post.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann bis zu 4 Wochen dauern.

    Kosten

    Die Kosten berechnen sich nach Nr. 1231 der Anlage 1 zur Allgemeinen Verwaltungskostenordnung: Gebühr 90.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF) am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bescheinigungsverfahren, Zoologische Gärten, Steuer, Zoologische Einrichtungen, Umsatzsteuerbefreiung, Zoos, Tierparks, Befreiung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de