Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich anzuzeigen.
Beschreibung
Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 120142
64238 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zur beruflichen Ausbildung und des beruflichen Werdegangs der Leitungskraft (Zeugnis, Arbeitszeugnis in Kopie)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Ver-sorgung und Soziales angezeigt sein.
- Es liegen keine einschlägigen rechtskräftigen Verurteilungen oder Ordnungswidrigkeiten gegen die Leitungskraft vor.
- Die Leitungskraft verfügt über eine einschlägige Ausbildung und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen zeigen den Wechsel der Leitungskraft an und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Das Amt prüft die Eignung der Leitungskraft anhand der Unterlagen.
- Bei Bedarf fordert das zuständige Amt weitere Unterlagen an.
- Das Amt übersendet einen kostenpflichtigen Bescheid an die Einrichtungsbetreiber.
Fristen
gesetzliche Vorgabe: unverzüglich
Bearbeitungsdauer
3 bis 5 Wochen
Kosten
Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein: Verwaltungsgebühr 220.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 23.02.2023
Stichwörter
Wechsel Einrichtungsleitung, Meldepflicht, Leitungskräfte, Wechsel Pflegedienstleitung, Personal, HGBP, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen