Personalmeldung Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Entgegennahme

    Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

    Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich anzuzeigen.

    Beschreibung

    Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zur beruflichen Ausbildung und des beruflichen Werdegangs der Leitungskraft (Zeugnis, Arbeitszeugnis in Kopie)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Ver-sorgung und Soziales angezeigt sein.
    • Es liegen keine einschlägigen rechtskräftigen Verurteilungen oder Ordnungswidrigkeiten gegen die Leitungskraft vor.
    • Die Leitungskraft verfügt über eine einschlägige Ausbildung und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen zeigen den Wechsel der Leitungskraft an und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
    • Das Amt prüft die Eignung der Leitungskraft anhand der Unterlagen.
    • Bei Bedarf fordert das zuständige Amt weitere Unterlagen an.
    • Das Amt übersendet einen kostenpflichtigen Bescheid an die Einrichtungsbetreiber.

    Fristen

    gesetzliche Vorgabe: unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 5 Wochen

    Kosten

    Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein: Verwaltungsgebühr 220.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wechsel Einrichtungsleitung, Meldepflicht, Leitungskräfte, Wechsel Pflegedienstleitung, Personal, HGBP, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English