Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich anzuzeigen.
Beschreibung
Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen
Adresse
Postanschrift
(Zentrale Postanschrift)
Postfach 11 03 52
64218 Darmstadt
Hausanschrift
(Zentrale Hausanschrift)
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt
Kontakt
Internet
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Ver-sorgung und Soziales angezeigt sein.
- Es liegen keine einschlägigen rechtskräftigen Verurteilungen oder Ordnungswidrigkeiten gegen die Leitungskraft vor.
- Die Leitungskraft verfügt über eine einschlägige Ausbildung und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen zeigen den Wechsel der Leitungskraft an und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Das Amt prüft die Eignung der Leitungskraft anhand der Unterlagen.
- Bei Bedarf fordert das zuständige Amt weitere Unterlagen an.
- Das Amt übersendet einen kostenpflichtigen Bescheid an die Einrichtungsbetreiber.
Bearbeitungsdauer
3 bis 5 Wochen
Kosten
Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein: Verwaltungsgebühr 220,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 23.02.2023
Stichwörter
Personal, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, HGBP, Leitungskräfte, Wechsel Einrichtungsleitung, Wechsel Pflegedienstleitung, Meldepflicht