Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
Wenn Sie eine Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen betreiben, müssen Sie anlassbezogen eine Meldung Ihres Personalstandes vornehmen.
Beschreibung
Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 120142
64238 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
- Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
- Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
Fristen
umgehend nach Aufforderung
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 23.02.2023
Stichwörter
Meldepflicht, Personalmeldung, Personal, HGBP, Heimaufsicht, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen