Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
Wenn Sie eine Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen betreiben, müssen Sie anlassbezogen eine Meldung Ihres Personalstandes vornehmen.
Beschreibung
Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2913
65193 Wiesbaden
(Zentrale Postanschrift)
Kontakt
Telefon: +49 611 3259-1000
Telefax: +49 611 32759-1999
E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Absatz 2 Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleis-tungen (HGBP)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 11 Absatz 5 Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleis-tungen (HGBP)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
- Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
- Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Informationen zum Personal in der Alten- und BehindertenhilfeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 23.02.2023
Stichwörter
HGBP, Personal, Heimaufsicht, Meldepflicht, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Personalmeldung