Amtsblatt Veröffentlichung

    Veröffentlichung des Amtsblatts

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen und gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Fuldatal - Sekretariat

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 9

    34233 Fuldatal

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 25.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Veröffentlichung, Rechtsverordnung, Öffentliche Bekanntmachung, Satzung, Verordnungsblatt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de