Veröffentlichung des Amtsblatts
Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen und gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.
Beschreibung
Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.
Ansprechpartner
Presse- und Informationsamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Die Tür zum Aufzug verfügt über eine Breite von 69 cm.
Öffnungszeiten
keine Angaben
Kontakt
Telefon: +49 69 212-41000(Presse)
Telefon: +49 69 212-35674(Amtsblatt)
E-Mail: presse.info@stadt-frankfurt.de
E-Mail: amtsblatt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Presseabteilung schafft die Infrastruktur für die Pressearbeit von Magistrat und Verwaltung und sorgt für die Kontakte zu den Medien. Für Nachfragen von Medien außerhalb Frankfurts ist sie zentrale Anlaufstelle. Besonderen Wert legt sie auf gute Kontakte zu den ausländischen Journalisten.
Die Presseabteilung koordiniert die Pressearbeit mit Blick auf übergreifende Themen und greift gerne für Frankfurt typische Themen auf, um sie in den Medien zu positionieren. Sie beobachtet die Medien und wertet die Berichterstattung für Oberbürgermeister, Dezernenten und Dezernentinnen aus.
AUFGABEN
- Kontakt zwischen Stadtverwaltung und Presse
- Koordinierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit städtischer Ämter
- Städtischen Pressedienst
- Städtische Pressekonferenzen und Pressebesichtigungen
- Journalistische Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des städtischen Internetauftritts
- Redaktion des städtischen Intranets
Stadt Frankfurt - Presseabteilung/Textredaktion/Amtsblatt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
keine Angaben
Kontakt
Telefon: +49 69 212-41000
Telefon: +49 69 212-35674(Amtsblatt)
E-Mail: presse.info@stadt-frankfurt.de
E-Mail: amtsblatt@stadt-frankfurt.de
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 25.07.2023
Stichwörter
Veröffentlichung, Rechtsverordnung, Öffentliche Bekanntmachung, Satzung, Verordnungsblatt