Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung
    99129054088000

    Erdaufschluss stoppen oder beseitigen

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 59
    64753 Brombachtal

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

    Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

    Mi. Geschlossen

    Do. 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06063 9599-16

    Telefon Festnetz: 06063 9599-20

    Fax: 06063 9599-99

    E-Mail: bauamt@brombachtal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner: Frau Grages


    Ansprechpartner: Herr Prattinger

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Natur-, Umweltschutz, Klimamanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 59
    64753 Brombachtal

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    Ist rollstuhlgerecht

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    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

    Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

    Mi. Geschlossen

    Do. 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06063 9599-16

    Fax: 06063 9599-99

    E-Mail: bauamt@brombachtal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben
    Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 29.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2023
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Grundwasser, Bauvorhaben, Brunnen, Rohstoffe, Altlastenerkundung, Kellerbau, Erdarbeiten, Erdaufschluss, Kartierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Altbergbauerkundung, Bodeneingriff, Hohlraumerkundung, Grundwassermessstelle, Geophysikalische Untersuchung, Baugrunduntersuchung, Pfahlgründung, Baugrundsondierung, Bohrung, Bohranzeige, Grundwasserwärmepumpen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019