Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

    Erdaufschluss stoppen oder beseitigen

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 411.4 Fischerei, Wasser, Kompensation, Owi

    Adresse

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    64295 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Stefan Ingenfeld
    • Frau Sabine Schäfer
    • Frau Melanie Weber
    • Frau Katharina Wolf (Fachteamleitung)

    Internet

    Stichwörter

    Fischerei, Fischereiaufseher, Fischereibehörde, Fischereipachtvertrag, Fischerprüfung, gemeinschaftliches Fischen, Komoran, UFB, Untere Bodenschutzbehörde, Untere Fischereibehörde, Untere Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben
    Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 29.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Grundwasserwärmepumpen, Hohlraumerkundung, Baugrundsondierung, Geophysikalische Untersuchung, Erdaufschluss, Kellerbau, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bodeneingriff, Altbergbauerkundung, Rohstoffe, Erdarbeiten, Grundwasser, Baugrunduntersuchung, Altlastenerkundung, Bauvorhaben, Grundwassermessstelle, Bohranzeige, Brunnen, Bohrung, Pfahlgründung, Kartierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English