Erdaufschluss stoppen oder beseitigen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
zuständige Stelle
Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Untere Wasserbehörde
Adresse
Postanschrift
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Kontakt
Telefon: 06151 881-2209
E-Mail: Wasser+Boden@ladadi.de
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben
Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 29.03.2023
Stichwörter
Rohstoffe, Altbergbauerkundung, Grundwasser, Erdarbeiten, Brunnen, Bauvorhaben, Bohranzeige, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bodeneingriff, Baugrundsondierung, Pfahlgründung, Erdaufschluss, Bohrung, Grundwasserwärmepumpen, Altlastenerkundung, Hohlraumerkundung, Kellerbau, Grundwassermessstelle, Baugrunduntersuchung, Geophysikalische Untersuchung, Kartierung