Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Als Erdwärme wird die unterhalb der Oberfläche der festen Erde vorhandene thermische Wärmeenergie bezeichnet. Diese beruht im Wesentlichen auf der von der Sonne eingestrahlten Wärmeenergie und dem vom Erdinneren zur Erdoberfläche gerichteten Wärmestrom. Bis zu einer Tiefe von 400 m spricht man von oberflächennaher Erdwärme.

    Die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen bedürfen aufgrund ihres Einbringens in das Grundwasser grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Grundwasserbenutzung).

    Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe erreichen aufgrund der geringen Einbautiefe das Grundwasser in der Regel nicht. Sie sind aber grundsätzlich anzeigepflichtig. Unter gewissen Bedingungen kann jedoch auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Unteren Wasserbehörden

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) ist zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen und Anträgen auf Erlaubnis einer Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren und sonstige oberflächennahe Erdwärmenutzungen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.2 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusweg 19

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Wasser und Bodenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Anzeige Erdwärmekollektoren
    Antragsformular Erdwärmesonden

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    Kosten

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Für den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Erdwärmegewinnungsanlage bis 30 kW fallen Gebühren in Höhe von 350,00 € an. Anlagen über diesen Bemessungswert hinaus unterliegen gesonderten Gebühren.

    Liegt das Vorhaben darüber hinaus in einem als "ungünstig" eingestuften Gebiet (Standortbeurteilung - s. weiterführende Informationen), entstehen folgende zusätzliche Gebühren:

    • 100,00 € für die Erteilung der Erlaubnis sowie
    • ggf. Gebühren für das erforderliche hydrogeologische Gutachten vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Diese werden gesondert durch das HLNUG abgerechnet.

    Anzeigeverfahren sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Grundwasserwärmepumpen, Bauvorhaben, Erdarbeiten, Erdwärme, Geothermie, Bohrung, Grundwasser, Bodeneingriff, Erdaufschluss, vertikale Erdwärmesonde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de