Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Als Erdwärme wird die unterhalb der Oberfläche der festen Erde vorhandene thermische Wärmeenergie bezeichnet. Diese beruht im Wesentlichen auf der von der Sonne eingestrahlten Wärmeenergie und dem vom Erdinneren zur Erdoberfläche gerichteten Wärmestrom. Bis zu einer Tiefe von 400 m spricht man von oberflächennaher Erdwärme.
Die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen bedürfen aufgrund ihres Einbringens in das Grundwasser grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Grundwasserbenutzung).
Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe erreichen aufgrund der geringen Einbautiefe das Grundwasser in der Regel nicht. Sie sind aber grundsätzlich anzeigepflichtig. Unter gewissen Bedingungen kann jedoch auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Unteren Wasserbehörden
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) ist zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen und Anträgen auf Erlaubnis einer Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren und sonstige oberflächennahe Erdwärmenutzungen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: dezernat31-1@rpks.hessen.de
Internet
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.2 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: dezernat31-2@rpks.hessen.de
Internet
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Wasser und Bodenschutz
Adresse
Postanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2240
E-Mail: uwb@hef-rof.de
Formulare
Anzeige Erdwärmekollektoren
Antragsformular Erdwärmesonden
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Kosten
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Für den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Erdwärmegewinnungsanlage bis 30 kW fallen Gebühren in Höhe von 350,00 € an. Anlagen über diesen Bemessungswert hinaus unterliegen gesonderten Gebühren.
Liegt das Vorhaben darüber hinaus in einem als "ungünstig" eingestuften Gebiet (Standortbeurteilung - s. weiterführende Informationen), entstehen folgende zusätzliche Gebühren:
- 100,00 € für die Erteilung der Erlaubnis sowie
- ggf. Gebühren für das erforderliche hydrogeologische Gutachten vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Diese werden gesondert durch das HLNUG abgerechnet.
Anzeigeverfahren sind gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Grundwasserwärmepumpen, Bauvorhaben, Erdarbeiten, Erdwärme, Geothermie, Bohrung, Grundwasser, Bodeneingriff, Erdaufschluss, vertikale Erdwärmesonde