Erdaufschluss - Arbeiten mit mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:
- Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
- Altlastenerkundung (außer Grundwassermessstellen)
- Brunnen
- Geochemische Untersuchung
- Geophysikalische Untersuchung
- Geothermische Aufschlusszwecke (Sonstige)
- Grundwassermessstelle (außer Brunnen)
- Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
- Kartierung (außer Basisbohrung)
- Rohstofferkundungsbohrung
- Sonstige Aufschlusszwecke
- Geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Gewässer - und Hochwasserschutz
Unsere primäre Aufgabe als Untere Wasserbehörde (Gewässeraufsicht) ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Oberflächengewässer und das Grundwasser als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
Zu unseren Aufgaben gehört der Schutz und die Renaturierung von Gewässern. Wir sorgen für die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung und kontrollieren die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers.
Wir renaturieren, schützen und unterhalten unsere wertvollen Gewässer und geben ihnen Raum für Entwicklung.
Bei Grundwasserverunreinigungen und Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen kümmern wir uns um Schadensminimierung und Beseitigung der Störung.
Wir prüfen die Sicherheit des Hochwasserschutzes auf administrativer Ebene.
Wenn Sie Fragen haben zu Bau- und Planungsverfahren, Genehmigungen und zum nachhaltigen Schutz von Wasser und Boden, sprechen Sie uns bitte an. Kontaktieren Sie uns sehr frühzeitig, bevor Ihre Pläne konkret sind, das spart echtes Geld.
Wir sind für Sie da, wenn Sie ein Grundstück bebauen, ein Gewässer benutzen oder verändern oder eine Fläche versiegeln oder verändern wollen, die im Gewässerrandstreifen liegt.
Wir beraten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und in Baugenehmigungsverfahren
- zu ordnungsgemäßer Gewässerbewirtschaftung
- zum Umgang mit Niederschlagswasser
- bei nachteiligen Einwirkungen infolge von Gewässerveränderungen
- bei der hochwasserangepassten Ausführung
- bei baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten und im Gewässerrandstreifen
- zum Schutz des Grundwassers im Trinkwasserschutzgebiet
- zu den Auswirkungen des Klimawandels.
Wir informieren und beraten Grundstückseigentümer, Planer und städtische Institutionen.
Wir nehmen Anzeigen entgegen und erteilen Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen zu
- Grundwasserentnahmen (Brunnen und Grundwasserhaltungen)
- Entnahmen aus den Gewässern
- Niederschlagswassereinleitungen und Abwassereinleitungen in Gewässer
- Aufstauen von Grundwasser durch bauliche Anlagen (zum Beispiel Tiefgaragen)
- Erdwärmenutzungen
- Versickerungsanlagen
- baulichen Anlagen in den jeweiligen Schutzgebieten
Wir überwachen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel Tankstellen und Heizöltanks).
Wir arbeiten im Krisenmanagement mit bei Gefahren und Katastrophenfällen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben.
Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.
Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 29.03.2023
Stichwörter
Baugrundsondierung, Kellerbau, Bohrung, Baugrunduntersuchung, Altlastenerkundung, Geophysikalische Untersuchung, Kartierung, Grundwassermessstelle, Rohstoffe, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bodeneingriff, Altbergbauerkundung, Erdaufschluss, Pfahlgründung, Brunnen, Bohranzeige, Bauvorhaben, Hohlraumerkundung, Erdarbeiten, Grundwasser