Erdaufschluss melden
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können. Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
zuständige Stelle
Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 411.4 Fischerei, Wasser, Kompensation, Owi
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 74
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung!
Kontakt
Telefon: 06151 881-2209
E-Mail: AWSV@ladadi.de
Kontaktperson
Herr Stefan Ingenfeld
Frau Sabine Schäfer
Frau Melanie Weber
Frau Katharina Wolf (Fachteamleitung)
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
Fischerei, Fischereiaufseher, Fischereibehörde, Fischereipachtvertrag, Fischerprüfung, gemeinschaftliches Fischen, Komoran, UFB, Untere Bodenschutzbehörde, Untere Fischereibehörde, Untere Wasserbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben
Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.
Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 29.03.2023
Stichwörter
Ingenieurgeologische Untersuchung, Bohranzeige, Erdaufschluss, Brunnen, Grundwasser, Baugrundsondierung, Erdarbeiten, Grundwassermessstelle, Rohstoffe, Bohrung, Geophysikalische Untersuchung, Baugrunduntersuchung, Bauvorhaben, Pfahlgründung, Bodeneingriff, Kartierung, Kellerbau, Hohlraumerkundung, Altbergbauerkundung, Altlastenerkundung