Angriffe durch Tiere Verfolgung

    Verfolgung von Angriffen durch Tiere

    Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsdienste (Tel.: 112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

    Beschreibung

    Wenn Tiere (Haus- und Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Rettungsdienste unter der Rufnummer 112 informieren.

    Dies betrifft die öffentliche Sicherheit von

    • Menschen
    • anderen Tiere oder
    • die Verkehrssicherheit

    Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

    Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (zum Beispiel im Straßenverkehr), sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
     

    Online-Dienst

    Angriffe durch Tiere

    ID: L100001_398397498

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    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2024 (von: Hopfgarten, Lisa)

    Technisch geändert am 05.01.2024 (von: Hopfgarten, Lisa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei.

    Ansprechpartner

    Stadt Eschborn - Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 36

    65760 Eschborn

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Abteilung Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). 

    Gegebenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
    • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
    • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
    • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
    • wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
       

    Fristen

    Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.02.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gefahr, Hunde, Gefährdung von Menschen, Schärfe, Verkehrsunfall, Haustiere, Hundeverordnung, Kampfbereitschaft, Wildtiere, Beißvorfälle, Gefährliche Hunde, Hunde halten und führen, Bissigkeit, Aggressivität beim Hund, Kampfhund / Listenhund, Gefahrenabwehrverordnung, Biss, Anspringen in gefahrdrohender Weise, Plötzliches Losreißen, Angriffslust, HundeVO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)