Kampfmittelbelastung Auskunft Eigentümer

    Antrag auf Luftbildauswertung

    Wenn Sie eine Auskunft möchten, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, können Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung stellen.

    Beschreibung

    Auf Ihren Antrag auf Luftbildauswertung für ein Grundstück, erhalten Sie eine Stellungnahme über eine eventuell vorhandene Kampfmittelbelastung und Informationen über die erforderlichen Arbeiten für eine Kampfmittelräumung.

    Zuständigkeit

    Bitten wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-6100(Servicetelefon -5116)

    Telefax: +49 6151 12-5147

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Liegenschaftsplan des zu prüfenden Grundstücks

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Eigentümer des zu prüfenden Grundstückes sein, bzw. eine Vollmacht des Grundstückseigentümers muss vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular beim Regierungspräsidium Darmstadt ein und laden eine Liegenschaftskarte hoch.
    • Die Stellungnahme wird Ihnen zugesandt, sobald die erforderliche Überprüfung des Grundstücks abgeschlossen ist.

    Kosten

    Die Kosten berechnen sich wiefolgt: 80 € + Umsatzsteuer (USt) = 95,20 €.

    Unterstützende Institutionen

    Der Kampfmittelräumdienst gibt Ihnen Auskunft, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, z.B. weil sich die Fläche in einem Bombenabwurfgebiet befindet.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2022 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Auswertung, Luftbild, Grundstück, Kampfmittelräumung, Kampfmittel, Kampfmittelräumdienst, Bombardierung, Kampfmittelbelastung, Auskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)