Rodung von Waldflächen Genehmigung
Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum
Adresse
Postanschrift
Marburger Straße 69
Postfach
36304 Alsfeld
Postanschrift
Adolf-Spieß-Straße 34
36341 Lauterbach (Hessen)
Postanschrift
Goldhelg 20
Postfach
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6631 792-700
Telefon: +49 6641 977-3500
Telefax: +49 6631 792-701
Telefax: +49 6641 977-3501
E-Mail: alr@vogelsbergkreis.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Landschaftspflege
Adresse
Postanschrift
Adolf-Spieß-Straße 34
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
- Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
- Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.
Kosten
Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.
Bemerkungen
Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022
Stichwörter
Wald, Rodung, Agrarfläche, Bodennutzung, Wiese