Rodung von Waldflächen Genehmigung
    99048007006000

    Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Kreis Limburg-Weilburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederstein-Süd
    65614 Beselich

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    Hausanschrift

    (Schloss)
    Gymnasiumstraße 4
    65589 Hadamar

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    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Platz 1
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Gartenstraße 1
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Schiede 43
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Schiede 20
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Westerwaldstraße 111
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Hausanschrift

    Limburger Straße 8 - 10
    35781 Weilburg

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    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.

    Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Agrarfläche, Bodennutzung, Wald, Wiese, Rodung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019