Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Kreis Limburg-Weilburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 4

    65589 Hadamar

    (Schloss)

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Platz 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Schiede 43

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Schiede 20

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Westerwaldstraße 111

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Limburger Straße 8 - 10

    35781 Weilburg

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
    • Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
    • Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
    • Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.

    Kosten

    Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bodennutzung, Wiese, Wald, Agrarfläche, Rodung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019