Rodung von Waldflächen Genehmigung
Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.
Online-Dienst
Online-Dienst Waldumwandlung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Forst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06151 881-2209
E-Mail: forst@ladadi.de
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
- Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
- Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Bitte halten Sie für den online Antrag folgende Unterlagen bereit:
- Daten der beantragenden Stelle/Person
- ggf. Vollmacht Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstücks
- Informationen zur Rodung (Grundstück, Nutzung, Fläche, Bestand, Zweck)
- Lageplan der Rodungsflächen
- Begründung zur Rodung
- Informationen zu sich auf der Rodungsfläche befindlichen Leitungen, Lasten und Beschränkungen
- Informationen zur Ersatzaufforstungsfläche
- Übersichtskarten
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Der online Antrag ist vollständig auszufüllen.
Kosten
Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung – festgelegt.
Weitere Informationen
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Als Ausgleich für eine Waldumwandlung (Rodung) ist eine Ersatzaufforstung nachzuweisen. Nur wenn nachgewiesen wird, dass keine Ersatzaufforstungsfläche gefunden werden konnte, kann eine Walderhaltungsabgabe festgesetzt werden.
Bemerkungen
Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022
Stichwörter
Wald, Agrarfläche, Wiese, Rodung, Bodennutzung