Rodung von Waldflächen Genehmigung
Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.
Bemerkungen
Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022
Stichwörter
Agrarfläche, Bodennutzung, Wald, Wiese, Rodung