Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
Wenn Sie Straßenrennen durchführen möchten, dann müssen Sie hierfür vorher die Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.
Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.
Ansprechpartner
Für Weilburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
- Kartenmaterial,
- Versicherungsnachweise,
- Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
- Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnahmen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.
Fristen
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Kosten
Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).
Gebühr ab 10.20 EUR bis 2301.00 EUR
Bemerkungen
Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.12.2022
Stichwörter
Radrennen, Übermäßige Straßenbenutzung, Motorsport, Ausnahmegenehmigung für Rennen, Rennveranstaltungen