Bibliotheksausweis beantragen
Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.
Beschreibung
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.
Ansprechpartner
Gemeinde Kirchheim
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)
Formulare
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung
Verfahrensablauf
- Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage
Kosten
Benutzungsgebühr ab 0.0 EUR bis 30.0 EUR
Bemerkungen
- Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
- Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
- Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022
Stichwörter
Bibliotheksausweis, Bibliothek