Bibliotheksausweis beantragen
Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.
Beschreibung
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.
Online-Dienst
Beantragung Bibliotheksausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.
Hinweise für Niedernhausen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Niedernhausen
Bitte wenden Sie sich an die Bücherei der Gemeinde Niedernhausen.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedernhausen - Soziales, Jugend, Kultur und Sport (Fachdienst II/1)
Adresse
Hausanschrift
Feldbergstraße 5 A
65527 Niedernhausen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Gabriele Gregor-Motzkau
Hausanschrift
Wilrijkplatz
65527 NiedernhausenE-Mail: gabriele.gregor-motzkau@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-150
Frau Madeleine Fay
Hausanschrift
Feldbergstraße 5a
65527 NiedernhausenE-Mail: madeleine.fay@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-124
Formulare
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Handlungsgrundlage(n)
kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung
Verfahrensablauf
- Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage
Kosten
Benutzungsgebühr ab 0,00 EUR bis 30,00 EUR
Bemerkungen
- Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
- Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
- Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022
Stichwörter
Bibliothek, Bibliotheksausweis