Maßnahmen der Suchthilfe und Gesundheitsförderung
Wenn Sie eine gemeinnützige Einrichtung sind und Leistungen wie Hilfen und Beratung in den u.g. Feldern anbieten, kann auf Antrag geprüft werden, ob eine finanzielle Förderung vom Land Hessen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Beschreibung
Abwicklung projektbezogener Einzelmaßnahmen im investiven und nichtinvestiven Bereich der Suchthilfe und Gesundheitsfürsorge im Land Hessen.
Gefördert werden im Einzelnen:
• investive Maßnahmen wie Bau, Sanierung und Ausstattung von Suchthilfeeinrichtungen
• überregionale Einrichtungen für Suchtfragen
• Einrichtungen für Menschen mit Essstörungen
• besondere Arbeits- und Einzelprojekte im Sucht- und Drogenbereich
• Modellprojekt „Heroingestützte Behandlung“
• bundes- und europaweite Projekte im Sucht- und Drogenbereich
• überregionale Einrichtungen für AIDS-Hilfe und -Aufklärung
• überregionale Einrichtungen für Gesundheitsförderung und -prävention
Grundlage für die Förderung dieses investiven sowie nichtinvestiven Bereiches sind die Investitions- und Maßnahmeförderungsrichtlinien des Landes Hessen (IMFR).
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
erforderliche Unterlagen
(formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nachweise zur Vervollständigung des Antrags angefordert.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es müssen Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Projekt oder die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Insbesondere muss auch die Finanzierung gesichert sein. Dabei kann die Förderung i.d.R. max. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die Förderfähigkeit der Kosten wird geprüft, um die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten festzulegen. Auch fachlich wird der jeweilige Einzelfall geprüft.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
(formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
Grundsätzlich steht ein Online-Antragsformular zur Verfügung.
Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nach-weise zur Vervollständigung des Antrags angefordert.
Insbesondere nach Abschluss des Projekts ist ein ausführlicher, formloser Sachbericht vorzulegen. Daneben sind sämtliche Kosten nachzuweisen und zu belegen. Hierzu wird ein entsprechendes sog. Verwendungsnachweis-Formular zur Verfügung gestellt. Evtl. zu viel gezahlte Fördergelder werden zurückgefordert und ggf. verzinst.
Fristen
Im Förderbescheid wird insbesondere festgelegt, bis wann der Sachbericht und der Kostennachweis (Verwendungsnachweis) vor-zulegen sind.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 16.12.2022
Stichwörter
Suchthilfe, Einzelförderung, Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge, Sozialbudget