Förderung für Modellprojekt der Gesundheitsförderung und Prävention Bewilligung
    99148276017000

    Maßnahmen der Suchthilfe und Gesundheitsförderung

    Wenn Sie eine gemeinnützige Einrichtung sind und Leistungen wie Hilfen und Beratung in den u.g. Feldern anbieten, kann auf Antrag geprüft werden, ob eine finanzielle Förderung vom Land Hessen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

    Beschreibung

    Abwicklung projektbezogener Einzelmaßnahmen im investiven und nichtinvestiven Bereich der Suchthilfe und Gesundheitsfürsorge im Land Hessen.
    Gefördert werden im Einzelnen:
    •    investive Maßnahmen wie Bau, Sanierung und Ausstattung von Suchthilfeeinrichtungen
    •    überregionale Einrichtungen für Suchtfragen
    •    Einrichtungen für Menschen mit Essstörungen
    •    besondere Arbeits- und Einzelprojekte im Sucht- und Drogenbereich
    •    Modellprojekt „Heroingestützte Behandlung“
    •    bundes- und europaweite Projekte im Sucht- und Drogenbereich
    •    überregionale Einrichtungen für AIDS-Hilfe und -Aufklärung
    •    überregionale Einrichtungen für Gesundheitsförderung und -prävention

    Grundlage für die Förderung dieses investiven sowie nichtinvestiven Bereiches sind die Investitions- und Maßnahmeförderungsrichtlinien des Landes Hessen (IMFR).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    erforderliche Unterlagen

    (formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
    Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nachweise zur Vervollständigung des Antrags angefordert. 
     

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Es müssen Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Projekt oder die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Insbesondere muss auch die Finanzierung gesichert sein. Dabei kann die Förderung i.d.R. max. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die Förderfähigkeit der Kosten wird geprüft, um die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten festzulegen. Auch fachlich wird der jeweilige Einzelfall geprüft.   

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    (formloser) Antrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung
    Grundsätzlich steht ein Online-Antragsformular zur Verfügung.
    Hinweis: Erforderlichenfalls werden weitere Unterlagen und Nach-weise zur Vervollständigung des Antrags angefordert.
    Insbesondere nach Abschluss des Projekts ist ein ausführlicher, formloser Sachbericht vorzulegen. Daneben sind sämtliche Kosten nachzuweisen und zu belegen. Hierzu wird ein entsprechendes sog. Verwendungsnachweis-Formular zur Verfügung gestellt. Evtl. zu viel gezahlte Fördergelder werden zurückgefordert und ggf. verzinst.
     

    Fristen

    Im Förderbescheid wird insbesondere festgelegt, bis wann der Sachbericht und der Kostennachweis (Verwendungsnachweis) vor-zulegen sind.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2022

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Stichwörter

    Suchthilfe, Einzelförderung, Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge, Sozialbudget

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019