Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache - Deutsch4U

    Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten. 

    Beschreibung

    Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Adresse

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    - niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
    - Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
    Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
     

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 18.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sprachförderung, Deutsch4U, Migranten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English