Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U
Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten.
Beschreibung
Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Adresse
Postanschrift
64278 Darmstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5168
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
1 Monat
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 18.09.2018
Stichwörter
Sprachförderung, Deutsch4U, Migranten