• Seligenstadt (Landkreis Offenbach, Hessen)
Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme

Änderungen am Tiergehege anzeigen

Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.

Beschreibung

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz

Adresse

Hausanschrift

Wilhelminenstraße 1-3

64283 Darmstadt

Haltestellen

  • Haltestelle: Luisenplatz
    Linien:
    • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
    • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Telefon: +49 6151 12-5002

Telefax: +49 6151 12-6531

E-Mail: Landwirtschaft@rpda.hessen.de

E-Mail: Fischerei@rpda.hessen.de

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Voraussetzungen

  • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
  • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Fristen

Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 02.05.2024

Version

Technisch erstellt am 30.11.2022

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Wildtierhaltung, Tiergehege, Gehegewild, Freilandgehege, Tierhaltung, Freigehege, Tierschutz, Naturschutz, Artenschutz, Wildgehege

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019