Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
     

    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmshöher Allee 19-21

    34117 Kassel

    (Kreishaus)

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Michaela Riechel
    • Frau Marie Wolff
    • Herr Thorsten Rößler
    • Frau Babette Brauer
    • Frau Daniela Baumann
    • Frau Silke Albrecht
    • Frau Jessica Meil
    • Frau Kyra Semmelrodt
    • Frau Annette Kersting
    • Frau Michaela Zeller
    • Frau Johanna Brauer
    • Frau Leona Hopf

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport Gesundheit und Pflege (HMFG) am 22.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 16.12.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt, Unterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)