Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

    Beschreibung

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

    erforderliche Unterlagen

    Änderungsformular

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

    • Adressänderung
    • Namensänderung
    • neue Kontoverbindung
    • andere Zahlungsweise

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

    Verfahrensablauf

    Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Änderung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    BR, WDR, Beitragspflicht, Rundfunkbeitrag, Fernsehgebühr, HR, SWR, Rundfunkbeitragspflicht, Radio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkfinanzierung, Deutschlandradio, ZDF, Rundfunkgebühr, Dritte Programme, MDR, GEZ, RF, ARD, Beitragsservice, Fernsehen, GEZ-Pflicht, NDR, Haushaltsabgabe, Hörfunk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)