Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

    Beschreibung

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    erforderliche Unterlagen

    Änderungsformular

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

    • Adressänderung
    • Namensänderung
    • neue Kontoverbindung
    • andere Zahlungsweise

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

    Verfahrensablauf

    Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Änderung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Beitragspflicht, Fernsehen, BR, Haushaltsabgabe, Rundfunkbeitrag, RF, Rundfunkfinanzierung, WDR, GEZ, Rundfunkgebühr, GEZ-Pflicht, MDR, Beitragsservice, Radio, Fernsehgebühr, ZDF, Dritte Programme, Hörfunk, ARD, Rundfunkbeitragspflicht, SWR, NDR, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Deutschlandradio, HR

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019