Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
erforderliche Unterlagen
Änderungsformular
Formulare
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Kosten
Änderung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
BR, WDR, Beitragspflicht, Rundfunkbeitrag, Fernsehgebühr, HR, SWR, Rundfunkbeitragspflicht, Radio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkfinanzierung, Deutschlandradio, ZDF, Rundfunkgebühr, Dritte Programme, MDR, GEZ, RF, ARD, Beitragsservice, Fernsehen, GEZ-Pflicht, NDR, Haushaltsabgabe, Hörfunk