Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Sie können die Waffe durch Überlassung erwerben oder durch Kauf bei einem Waffenhändler.
Sind Sie Sportschütze und haben eine gelbe Waffenbesitzkarte, müssen Sie die anerkannte Schießsportordnung sowie die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben.
Auf Basis der Anzeige wird die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eingetragen und der Voreintrag gelöscht. Wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass haben, können Sie die erworbene Waffe auch gleich dort eintragen lassen.
Erwerben Sie eine Waffe auf Basis eines Voreintrags, können Sie mit der Anzeige auch gleich einen Munitionserwerbsschein beantragen. Dazu müssen Sie angeben, für welche der Waffen Sie die Munition erwerben wollen, die Sie in der Anzeige angegeben haben.
Zeigen Sie den Erwerb nicht beziehungsweise nicht innerhalb von zwei Wochen an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständigkeit
In Hessen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung
Beschreibung
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Jagd, Waffen und Sprengstoff
Die Arbeitsgruppe Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung gliedert sich in folgende Sachgebiete:
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Waffenwesen
- Jagd- und Fischereibehörde
- Verteidigungswesen
- Allgemeine Gewerberechtsangelegenheiten
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Versicherungsamt.
Die Kreisordnungsbehörde ist zuständig z.B. für Versammlungswesen, Vereinswesen, Melde-,Pass- und Ausweiswesen, Weitergabe von Beflaggungsanordnungen,Friedhofs- und Bestattungswesen, etc.
Aufgabe der Jagdbehörde ist u. a. die Prüfung von Jagdpachtverträgen,
Rot- und Rehwildabschussplanungen,
Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen.
Die Zuständigkeit der Fischereibehörde ist u.a. für Prüfung von Fischereipachtverträgen,
Bestellung von Fischereiaufsehern,
Abnahme von Fischerprüfungen gegeben.
Die Gewerbebehörde erteilt Erlaubnisse nach den §§ 34a (Bewachungsgewerbe), 34 c (Makler), 34 i (Immobiliardarlehensvermittler) der Gewerbeordnung, ist zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, im Rahmen des Gewerbeprüfdienstes Überwachung der Spielhallen und Gaststätten.
Das Versicherungsamt hat seit Einrichtung der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung im Gebäude 1 des Behördenzentrums nur noch administrative Funktionen.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Udo Wettlaufer
Herr Uwe Michel
Frau Iris Bathke
Telefon Festnetz: 05681 775-3022
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
Voraussetzungen
Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Kosten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 17 an, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte erhobene Gebühr abgegolten ist.: Gebühr 17.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.06.2023
Stichwörter
Anzeige Eintrag WBK, Anzeige Erwerb Waffen, Erwerb Waffen, Eintrag WBK