Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
    99089087261000

    Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Sie können die Waffe durch Überlassung erwerben oder durch Kauf bei einem Waffenhändler.

    Sind Sie Sportschütze und haben eine gelbe Waffenbesitzkarte, müssen Sie die anerkannte Schießsportordnung sowie die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben.

    Auf Basis der Anzeige wird die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eingetragen und der Voreintrag gelöscht. Wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass haben, können Sie die erworbene Waffe auch gleich dort eintragen lassen.

    Erwerben Sie eine Waffe auf Basis eines Voreintrags, können Sie mit der Anzeige auch gleich einen Munitionserwerbsschein beantragen. Dazu müssen Sie angeben, für welche der Waffen Sie die Munition erwerben wollen, die Sie in der Anzeige angegeben haben.

    Zeigen Sie den Erwerb nicht beziehungsweise nicht innerhalb von zwei Wochen an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Online-Dienste

    Online-Dienst zum Antrag auf Eintragung einer Waffe auf einem Europäischen Feuerwaffenpasses (EFP)

    ID: L100001_435998106

    Beschreibung

    Hier können Sie digital jederzeit weitere in ihrem Besitz befindliche Waffen der Kategorie A 1.2 bis C auf Ihrem Europäischen Feuerwaffenpass nachtragen lassen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2026

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Online-Dienst zur Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer roten Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und Waffensammler

    ID: L100001_435998109

    Beschreibung

    Hier können Sie digital als Waffensammlerin oder Waffensammler und Inhaber einer roten Waffenbesitzkarte eine weitere Waffe nach Erwerb anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2026

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Online-Dienst zur Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer Waffenbesitzkarte für Vereine

    ID: L100001_435998110

    Beschreibung

    Hier kann der oder die Vereinsvorsitzende als Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Vereine einen Waffenerwerb anzeigen.

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2026

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Online-Dienst zur Beantragung einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung auf einer Waffenbesitzkarte für Vereine (Voreintrag)

    ID: L100001_435998111

    Beschreibung

    Mit diesem digitalen Antrag beantragen Sie die Erwerbserlaubnis für eine Waffe. Wenn Sie eine Erlaubnis dafür bekommen, haben Sie ab diesem Datum ein Jahr Zeit, um die genehmigte Waffe zu erwerben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2026

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Zuständigkeit

    In Hessen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Waffen- und Sprengstoffrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten


    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-0

    E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
    • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

    Voraussetzungen

    Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Kosten

    Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 17 an, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte erhobene Gebühr abgegolten ist.: Gebühr 17,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stichwörter

    Anzeige Eintrag WBK, Anzeige Erwerb Waffen, Eintrag WBK, Erwerb Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019