Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

    Beschreibung

    Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. Es handelt sich um eine Hilfe zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Einbezug des Lebensbezugs zur Familie sein Verselbständigung fördern.

    Mögliche Hilfen sind:

    • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
    • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
    • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
    • Unterstützung bei Behördengängen
    • Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
    • Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
    • Hilfe zur Verselbständigung

    Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
     Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    51.8 - Beratungsstelle

    Beschreibung

    In der Beratungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises erhalten Sie folgende Dienstleistungen

    Jugend- und Familienberatung:

    • Einzel- und Elternberatungen
    • Familiengespräche
    • Kinder- und Jugendberatung
    • Beratungsbegleitende Diagnostik
    • Kooperation mit Schule, Kindergarten etc.
    • Beratung und Fortbildung für pädagogische Fachkräfte
    • Vorträge zu pädagogisch-psychologischen Themen

    Jugend- und Drogenberatung:

    • Beratung (Einzel- und Gruppenangebote)
    • Hilfe bei der Vermittlung von Entgiftung
    • Vermittlung in stationäre Therapie
    • Ambulante Therapie (abrechenbar DRV) , vorzugsweise für Eltern teile mit minderjährigen Kindern
    • Nachsorge und ambulante Nachsorge (abrechenbar DRV)
    • Begleitung von Substituierten

    Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen:

    • Beratung von betroffenen Mädchen und Jungen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre
    • Beratung von Erwachsenen, die ein betroffenes Mädchen/einen betroffenen Jungen unterstützen wollen oder die vermuten, dass ein Mädchen/ein Junge betroffen sein könnte
    • Beratung von Fachkräften, die mit der Problematik von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert sind und/oder die sich von einer Kinderschutzfachkraft zum Thema beraten lassen wollen
    • Informationen und Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte zum Thema sexualisierte Gewalt und deren Prävention
    • Vorträge zum Thema sexuelle Entwicklung des Kindes in Kitas und Schulen
    • Die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen informiert zum Thema sexualisierte Gewalt und über Möglichkeiten der Prävention.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlesierweg 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Persönliche Beratungstermine können zu den oben genannten Zeiten telefonisch vereinbart werden.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
    • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019