Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. Es handelt sich um eine Hilfe zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Einbezug des Lebensbezugs zur Familie sein Verselbständigung fördern.
Mögliche Hilfen sind:
- Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
- Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
- Hilfe zur Verselbständigung
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-3307
Telefon: 06074 8180-3355(Notdienst: Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Telefax: 06074 8180-3934
E-Mail: asd-assistenz@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Zahn
Frau Bürmann
Frau Oruc
Frau Peters
Frau Rudnick
Frau Seminara
Frau Spoden (Teamleitung Eingliederungshilfe)
Frau Stenzel
Herr Uran
Frau Ahmad
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3214
Frau Kraus
Frau Czerner
Frau Grefing
Frau Moghadam
Zuständig für
- Sonstiges: Hainstadt
Hausanschrift
E-Mail: t.moghadam@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3260
Herr Steinheimer
Zuständig für
- Sonstiges: Hainburg (Klein-Krotzenburg)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3305
E-Mail: j.steinheimer@kreis-offenbach.de
Frau Mikschi
Frau Rudolf-Kutschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3341
Frau Englert
Frau Indorf
Frau Oberst-Strippelmann
Frau Hamel-Springer
Frau Weidmann
Herr Hagedorn
Frau Graf
Frau Rech
Frau Müller
Frau Huber
Frau Hamidi
Frau Maddaghri
Frau Yigman
Zuständig für
- Sonstiges: Gravenbruch und Teile der Kernstadt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3247
E-Mail: n.yigman@kreis-offenbach.de
Frau Mantel
Frau Seibt
Zuständig für
- Sonstiges: Rodgau (Jügesheim), Seligenstadt (Kernstadt)
Hausanschrift
E-Mail: r.seibt@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3311
Frau Winheim
Zuständig für
- Sonstiges: Nieder-Roden
Hausanschrift
E-Mail: j.winheim@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3310
Frau Abu Shehab
Zuständig für
- Sonstiges: Rodgau (Hainhausen), Seligenstadt (Froschhausen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3387
E-Mail: A.Abu-Shehab@kreis-offenbach.de
Herr Eibisch
Zuständig für
- Sonstiges: Weiskirchen
Hausanschrift
E-Mail: f.eibisch@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3314
Frau El Achak
Zuständig für
- Sonstiges: Ober-Roden, Waldacker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3317
E-Mail: h.elachak@kreis-offenbach.de
Herr Fischer
Zuständig für
- Sonstiges: Urberach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3208
E-Mail: j.fischer@kreis-offenbach.de
Frau Stimmler-Ayhan
Zuständig für
- Sonstiges: Kernstadt
Hausanschrift
E-Mail: m.stimmler-ayhan@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3298
Frau Nebilir
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
E-Mail: d.nebilir@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3262
Frau Golson
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3394
E-Mail: c.golson@kreis-offenbach.de
Frau Fricke
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
E-Mail: k.fricke@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3269
Frau Yildirim (Teamleitung Eingliederungshilfe)
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
E-Mail: a.yildirim@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3397
Frau Ihrig
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3390
E-Mail: n.ihrig@kreis-offenbach.de
Frau Thanheiser
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
E-Mail: j.thanheiser@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3297
Frau Rushanski
Zuständig für
- Sonstiges: Unbegleitete minderjährige Ausländer
Hausanschrift
E-Mail: d.rushanski@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2165
Frau Schnellbächer
Zuständig für
- Sonstiges: Unbegleitete minderjährige Ausländer
Hausanschrift
E-Mail: j.schnellbaecher@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2185
Frau Schreiner
Zuständig für
- Sonstiges: Unbegleitete minderjährige Ausländer
Hausanschrift
E-Mail: j.schreiner@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2181
Frau Borchardt
Zuständig für
- Sonstiges: Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
E-Mail: m.borchardt@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3161
Frau Graffy (Teamleitung Jugendhilfe im Strafverfahren / Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Zuständig für
- Sonstiges: Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
E-Mail: j.graffy@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2182
Frau Lauer
Zuständig für
- Sonstiges: Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
E-Mail: c.lauer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3375
Frau Schnaubert
Zuständig für
- Sonstiges: Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2195
E-Mail: s.schnaubert@kreis-offenbach.de
Frau Heeg (Bereichsleitung)
Zuständig für
- Sonstiges: Bereichsleitung und Stellvertretung Teamleitung Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3302
E-Mail: l.heeg@kreis-offenbach.de
Frau Breisch (Teamleitung West)
Zuständig für
- Sonstiges: Teamleitung West
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3312
E-Mail: k.breisch@kreis-offenbach.de
Herr Götz (Teamleitung Ost und Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Zuständig für
- Sonstiges: Teamleitung Ost und Unbegleitete minderjährige Ausländer
Hausanschrift
E-Mail: m.goetz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3315
Frau Kares (Teamleitung Mitte (Dietzenbach/Heusenstam))
Zuständig für
- Sonstiges: Teamleitung Mitte (Dietzenbach/Heusenstamm)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2311
E-Mail: l.kares@kreis-offenbach.de
Frau Weiß (Teamleitung Mitte (Mühlheim, Obertshausen), Teamleitung Kinderschutzteam)
Zuständig für
- Sonstiges: Teamleitung Mühlheim/Obertshausen, Kinderschutz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3165
E-Mail: e.weiss@kreis-offenbach.de
Frau Andes
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.12.2022