Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. Es handelt sich um eine Hilfe zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Einbezug des Lebensbezugs zur Familie sein Verselbständigung fördern.
Mögliche Hilfen sind:
- Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
- Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
- Hilfe zur Verselbständigung
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-3307
Telefon: 06074 8180-3355(Notdienst: Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Telefax: 06074 8180-3934
E-Mail: asd-assistenz@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Bürmann
Herr Eibisch
Frau Indorf
Frau Kraus
Frau Lauer
Frau Mikschi
Frau Rudolf-Kutschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3341
Frau Seibt
Herr Steinheimer
Herr Uran
Frau Weiß
Frau Weiß
Frau Abu Shehab
Frau Ahmad
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3214
Frau Borchardt
Frau Czerner
Frau El Achak
Frau Englert
Frau Fricke
Frau Georgaledaki
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 207
Telefon Festnetz: 06074 8180-3208
Frau Golson
Frau Graf
Frau Graffy
Frau Grefing
Herr Hagedorn
Frau Hamel-Springer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3385
Frau Hamidi
Herr Hatami
Frau Heeg
Frau Huber
Frau Ihrig
Frau Kares
Frau Maddaghri
Frau Mantel
Frau Moghadam
Frau Müller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3243
Frau Nebilir
Frau Oberst-Strippelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3367
Frau Oruc
Frau Peters
Frau Rech
Frau Rudnick
Frau Schnaubert
Frau Seminara
Frau Spoden
Frau Stimmler-Ayhan
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3298
Frau Weidmann
Frau Winheim
Frau Yildirim
Frau Zahn
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.12.2022