Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.
Beschreibung
Bei der Sozialpädagogische Familienhilfe handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Adressat ist die gesamte Familie. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form pädagogischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag und Bedarf der Familie. Sie bezieht sich sowohl auf Erziehungsthemen, Unterstützung in z.B. schulischen Belangen, als auch auf alle anderen Probleme und Herausforderungen der Familie, bzw. ihrer Mitglieder, z.B. die Wohnsitutation und Finanzen, Tages- und Wochenstruktur, Krankheiten, Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und im sozialen Umfeld.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind, sowie Familien in Krisensituationen, Konfliktsituationen und für Familien mit Alltagsproblemen. Angelegt ist die Unterstützung als eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:
• Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
• Gewährleistung des Kindeswohles
• Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
• Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
• Stärkung des Selbstwertgefühls
• Stärkung der Konfliktfähigkeit
• Unterstützung in der Krisenbewältigung
• Verbesserung der Beziehungen untereinander und im sozialen Gefüge
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-3307
Telefon: 06074 8180-3355(Notdienst: Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Telefax: 06074 8180-3934
E-Mail: asd-assistenz@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Zahn
Frau Bürmann
Frau Oruc
Frau Peters
Frau Rudnick
Frau Seminara
Frau Spoden (Teamleitung Eingliederungshilfe)
Frau Stenzel
Herr Uran
Frau Ahmad
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3214
Frau Kraus
Frau Czerner
Frau Grefing
Frau Moghadam
Zuständig für
- Sonstiges: Hainstadt
Hausanschrift
E-Mail: t.moghadam@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3260
Herr Steinheimer
Zuständig für
- Sonstiges: Hainburg (Klein-Krotzenburg)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3305
E-Mail: j.steinheimer@kreis-offenbach.de
Frau Mikschi
Frau Rudolf-Kutschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3341
Frau Englert
Frau Indorf
Frau Oberst-Strippelmann
Frau Hamel-Springer
Frau Weidmann
Herr Hagedorn
Frau Graf
Frau Rech
Frau Müller
Frau Huber
Frau Hamidi
Frau Maddaghri
Frau Yigman
Zuständig für
- Sonstiges: Gravenbruch und Teile der Kernstadt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3247
E-Mail: n.yigman@kreis-offenbach.de
Frau Mantel
Frau Seibt
Zuständig für
- Sonstiges: Rodgau (Jügesheim), Seligenstadt (Kernstadt)
Hausanschrift
E-Mail: r.seibt@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3311
Frau Winheim
Zuständig für
- Sonstiges: Nieder-Roden
Hausanschrift
E-Mail: j.winheim@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3310
Frau Abu Shehab
Zuständig für
- Sonstiges: Rodgau (Hainhausen), Seligenstadt (Froschhausen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3387
E-Mail: A.Abu-Shehab@kreis-offenbach.de
Herr Eibisch
Zuständig für
- Sonstiges: Weiskirchen
Hausanschrift
E-Mail: f.eibisch@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3314
Frau El Achak
Zuständig für
- Sonstiges: Ober-Roden, Waldacker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3317
E-Mail: h.elachak@kreis-offenbach.de
Herr Fischer
Zuständig für
- Sonstiges: Urberach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3208
E-Mail: j.fischer@kreis-offenbach.de
Frau Stimmler-Ayhan
Zuständig für
- Sonstiges: Kernstadt
Hausanschrift
E-Mail: m.stimmler-ayhan@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3298
Frau Nebilir
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
E-Mail: d.nebilir@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3262
Frau Golson
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3394
E-Mail: c.golson@kreis-offenbach.de
Frau Fricke
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
E-Mail: k.fricke@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3269
Frau Yildirim (Teamleitung Eingliederungshilfe)
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
E-Mail: a.yildirim@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3397
Frau Ihrig
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3390
E-Mail: n.ihrig@kreis-offenbach.de
Frau Thanheiser
Zuständig für
- Sonstiges: Eingliederungshilfe / Schulassistenz (§ 35 a SGB VIII)
Hausanschrift
E-Mail: j.thanheiser@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3297
Frau Rushanski
Zuständig für
- Sonstiges: Unbegleitete minderjährige Ausländer
Hausanschrift
E-Mail: d.rushanski@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2165
Frau Schnellbächer
Zuständig für
- Sonstiges: Unbegleitete minderjährige Ausländer
Hausanschrift
E-Mail: j.schnellbaecher@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2185
Frau Schreiner
Zuständig für
- Sonstiges: Unbegleitete minderjährige Ausländer
Hausanschrift
E-Mail: j.schreiner@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2181
Frau Borchardt
Zuständig für
- Sonstiges: Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
E-Mail: m.borchardt@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3161
Frau Graffy (Teamleitung Jugendhilfe im Strafverfahren / Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Zuständig für
- Sonstiges: Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
E-Mail: j.graffy@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2182
Frau Lauer
Zuständig für
- Sonstiges: Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
E-Mail: c.lauer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3375
Frau Schnaubert
Zuständig für
- Sonstiges: Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2195
E-Mail: s.schnaubert@kreis-offenbach.de
Frau Heeg (Bereichsleitung)
Zuständig für
- Sonstiges: Bereichsleitung und Stellvertretung Teamleitung Jugendhilfe im Strafverfahren
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3302
E-Mail: l.heeg@kreis-offenbach.de
Frau Breisch (Teamleitung West)
Zuständig für
- Sonstiges: Teamleitung West
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3312
E-Mail: k.breisch@kreis-offenbach.de
Herr Götz (Teamleitung Ost und Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Zuständig für
- Sonstiges: Teamleitung Ost und Unbegleitete minderjährige Ausländer
Hausanschrift
E-Mail: m.goetz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3315
Frau Kares (Teamleitung Mitte (Dietzenbach/Heusenstam))
Zuständig für
- Sonstiges: Teamleitung Mitte (Dietzenbach/Heusenstamm)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2311
E-Mail: l.kares@kreis-offenbach.de
Frau Weiß (Teamleitung Mitte (Mühlheim, Obertshausen), Teamleitung Kinderschutzteam)
Zuständig für
- Sonstiges: Teamleitung Mühlheim/Obertshausen, Kinderschutz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3165
E-Mail: e.weiss@kreis-offenbach.de
Frau Andes
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt
Voraussetzungen
Grundsätzlich ist ein formloser Antrag beim zuständigen Jugendamt zu stellen, dies ist auch mündlich möglich, ratsam ist jedoch ein schriftlicher Antrag. Das Jugendamt hilft Ihnen bei der Antragstellung und berät Sie auch über weitere Unterstützungmöglichkeiten. Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:
• Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
• Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
• Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Fristen
Die SPFH kann jederzeit beantragt werden, es kann, je nach Wohnort, mit Wartezeiten zu rechnen sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweis:
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Kosten
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.12.2022
Stichwörter
Erziehungsberatung, Kindeswohl gewährleisten, Probleme, Erziehungshilfe, Jugendamt, präventive Hilfe, Streit, Trennung, Krisen, Hilfe zur Selbsthilfe, Hilfe zur Erziehung