Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.
Beschreibung
Bei der Sozialpädagogische Familienhilfe handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Adressat ist die gesamte Familie. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form pädagogischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag und Bedarf der Familie. Sie bezieht sich sowohl auf Erziehungsthemen, Unterstützung in z.B. schulischen Belangen, als auch auf alle anderen Probleme und Herausforderungen der Familie, bzw. ihrer Mitglieder, z.B. die Wohnsitutation und Finanzen, Tages- und Wochenstruktur, Krankheiten, Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und im sozialen Umfeld.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind, sowie Familien in Krisensituationen, Konfliktsituationen und für Familien mit Alltagsproblemen. Angelegt ist die Unterstützung als eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:
Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
Gewährleistung des Kindeswohles
Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
Stärkung des Selbstwertgefühls
Stärkung der Konfliktfähigkeit
Unterstützung in der Krisenbewältigung
Verbesserung der Beziehungen untereinander und im sozialen Gefüge
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-3307
Telefon: 06074 8180-3355(Notdienst: Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Telefax: 06074 8180-3934
E-Mail: asd-assistenz@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Zahn
Frau Bürmann
Frau Oruc
Frau Peters
Frau Rudnick
Frau Seminara
Frau Spoden (Teamleitung Eingliederungshilfe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3397
Telefon Festnetz: 06074 8180-3223
E-Mail: m.spoden@kreis-offenbach.de
Frau Stenzel
Herr Uran
Frau Ahmad
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3214
Frau Kraus
Frau Czerner
Frau Grefing
Frau Moghadam
Herr Steinheimer
Frau Mikschi
Frau Rudolf-Kutschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3341
Frau Englert
Frau Indorf
Frau Oberst-Strippelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3367
Frau Hamel-Springer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3385
Frau Weidmann
Herr Hagedorn
Frau Graf
Frau Rech
Frau Müller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3243
Frau Huber
Frau Hamidi
Frau Maddaghri
Frau Yigman
Frau Mantel
Frau Seibt
Frau Winheim
Frau Abu Shehab
Herr Eibisch
Frau El Achak
Frau Stimmler-Ayhan
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3298
Frau Nebilir
Frau Golson
Frau Fricke
Frau Yildirim (Teamleitung Eingliederungshilfe)
Frau Ihrig
Frau Thanheiser
Frau Rushanski
Frau Schnellbächer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2185
Frau Schreiner
Frau Borchardt
Frau Graffy (Teamleitung Jugendhilfe im Strafverfahren / Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Frau Lauer
Frau Schnaubert
Frau Heeg (Bereichsleitung)
Frau Breisch (Teamleitung West)
Herr Götz (Teamleitung Ost und Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Frau Kares (Teamleitung Mitte (Dietzenbach/Heusenstam))
Frau Weiß (Teamleitung Mitte (Mühlheim, Obertshausen), Teamleitung Kinderschutzteam)
Frau Andes
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt
Voraussetzungen
Grundsätzlich ist ein formloser Antrag beim zuständigen Jugendamt zu stellen, dies ist auch mündlich möglich, ratsam ist jedoch ein schriftlicher Antrag. Das Jugendamt hilft Ihnen bei der Antragstellung und berät Sie auch über weitere Unterstützungmöglichkeiten. Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:
Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Fristen
Die SPFH kann jederzeit beantragt werden, es kann, je nach Wohnort, mit Wartezeiten zu rechnen sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweis:
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Kosten
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.12.2022
Stichwörter
Erziehungsberatung, Krisen, Hilfe zur Selbsthilfe, Kindeswohl gewährleisten, Streit, Probleme, Hilfe zur Erziehung, Jugendamt, Trennung, Erziehungshilfe, präventive Hilfe