Handwerksrolle Eintragung von Personen Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
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    Eintragung in die Handwerksrolle mit Ausnahmebewilligung beantragen

    Wenn für Sie die Ablegung der Meisterprüfung zwecks Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks eine unzumutbare Belastung darstellt, kommt eine Handwerksrolleneintragung auf Grundlage einer erteilten Ausnahmebewilligung in Betracht.

    Beschreibung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen.

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für 

    • natürliche oder juristische Personen und 
    • rechtsfähige Personengesellschaften.

    Das gilt auch, wenn 

    • Sie einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 
    • Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke selbstständig ausüben wollen. In diesem Fall benötigen Sie für jedes zulassungspflichtige Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle. 

    Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen (Qualifikationsnachweis) für die Ausübung des zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. Als Betriebsleitung kommen sowohl Inhaberinnen und Inhaber eines Handwerksbetriebs als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

    Wenn die Meisterprüfung für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt, können Sie auch mit einer Ausnahmebewilligung die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.

    Ausnahmegründe können unter anderem sein: 

    • fortgeschrittenes Alter, 
    • familiäre Situationen, 
    • schwere Krankheit oder Behinderung, 
    • Vorliegen anderer Prüfungen,
    • lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen. 

    Jeder Ausnahmegrund wird im Einzelfall geprüft. Zusätzlich müssen Sie Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen, die zur Ausübung des Handwerks notwendig sind. 
    Die Ausnahmebewilligung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden. So ist beispielsweise die Erteilung einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung denkbar, wenn die Ablegung der Meisterprüfung nur vorübergehend unzumutbar ist.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer in Hessen, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Voraussetzungen

    • Die Meisterprüfung muss eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen.  
    • Sie müssen über Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des Handwerks verfügen. 
    • Auf Grundlage der erteilten Ausnahmebewilligung können Sie die Handwerksrolleneintragung vornehmen lassen.

    Handlungsgrundlage(n)

    § 6  (1) Handwerksordnung (HWO)
    § 7  (3) Handwerksordnung (HWO)

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie online oder schriftlich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Online-Antrag:  

    • Verschiedene Verwaltungsportale der Länder bieten eine Online-Antragstellung an. 
    • Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren.

    Schriftlicher Antrag:  

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.  
    • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.  
    • Antrag, Ausnahmegrund und Nachweise werden von der Handwerkskammer geprüft.  
    • Die Handwerkskammer entscheidet über Ihren Antrag und informiert Sie darüber. 

    Bei einem positiven Bescheid können Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sogenannte Handwerkskarte.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ausnahmebewilligung, Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkskammer, Handwerkerverzeichnis, Handwerkerregister, Handwerksregister, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolleneintragung, Betriebsleiter, Betriebsverantwortlicher, Eintragung als Handwerker, Anmeldung eines Handwerksbetriebes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019