Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Beschreibung
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Voraussetzungen
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 06.10.2023
Stichwörter
Handwerk, Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkskammer, Befähigungsnachweis, Betriebsstätte, Handwerkerverzeichnis, Handwerksregister, Handwerksrolleneintragung, Betriebsleiter, Betriebsleitung, persönliche Daten, Datenänderung, Eintrag Handwerksrolle, Betriebsleiterin, Betriebsverantwortliche, Änderung persönlicher Daten