Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme
    99042033261000

    Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben

    Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Voraussetzungen

    Keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

    Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

    • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
    • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
    • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
    • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Ver-braucherschutz (MLLEV) am 14.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022
    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Aalfischerei, Aalfang, Aale, Aalverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019