Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme

    Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.

    Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.

    In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

    Ansprechpartner

    Für Homberg (Ohm) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Keine

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

    Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

    • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
    • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
    • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
    • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
    • Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Monate

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) in Schleswig-Holstein am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Aalverordnung, Aalfischerei, Aale, Aalfang

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English