Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung
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    Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen. In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt. Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft. Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Aquakulturbetreiber oder Aquakulturbetreiberin.
    • Die Fischarten und Nichtzielarten, die sie einführen/umsiedeln möchten, dürfen nicht zu negativen ökologischen Auswirkungen führen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
    • Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein.
    • Die Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.
    • Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden. Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Eine Liste befindet sich in Anhang IV der Verordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) am 24.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stichwörter

    Überführung, Ausländische Arten, Teichwirtschaft, Neozoen, Aquakultur, Einsiedlung, Nicht heimische Arten, Einführung, Gebietsfremde Arten, Wasserkultur, Umsiedlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019